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   OLG Brandenburg, 16.10.2007 - 10 UF 17/07   

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OLG Brandenburg, 16.10.2007 - 10 UF 17/07 (https://dejure.org/2007,7501)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.10.2007 - 10 UF 17/07 (https://dejure.org/2007,7501)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 10 UF 17/07 (https://dejure.org/2007,7501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts in Bezug auf einen Versorgungsausgleich; Antrag auf Ausschluss des Versorgungsausgleichs; Begründung einer Rentenanwartschaft eines Ehegatten i.R.d Versorgungsausgleichs; Bestimmung des Endes einer Ehezeit

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 621 e; ; ZPO § 629 a Abs. 2; ; BGB § ... 242; ; BGB § 1565 Abs. 2; ; BGB § 1587 Abs. 1; ; BGB § 1587 Abs. 2; ; BGB § 1587 b Abs. 2; ; BGB § 1587 c; ; BGB § 1587 c Nr. 1; ; BGB § 1587 c Nr. 2; ; BGB § 1587 c Nr. 3; ; VAHRG § 1 Abs. 3; ; VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 1; ; VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 1 S. 2; ; VAÜG § 4 Abs. 1 Nr. 1; ; SGB IV § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen zum Ausschluss des Versorgungsausgleiches nach § 1587 c BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit, wenn vom Ausgleichspflichtigen hingenommen wird, dass der Ausgleichsberechtigte zunächst keine hohen Einkünfte aus seiner Tätigkeit erzielt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FPR 2008, 462
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.12.1981 - IVb ZB 555/80

    Durchführung des Versorgungsausgleichs nach eingetretenem Versorgungsfall

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2007 - 10 UF 17/07
    Eine Kürzung des Versorgungsausgleichs unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Ungleichgewichts kommt vielmehr erst in Betracht, wenn der Berechtigte bereits eine ausreichende Versorgung erworben hat, während der Verpflichtete auf die von ihm erworbenen Versorgungsanrechte dringend angewiesen ist (BGH, FamRZ 1982, 258, 259; FamRZ 1982, 909, 910; FamRZ 1987, 923; MünchKomm/Dörr, a.a.O., Rz. 19).

    Der Verpflichtete ist auf die Versorgungsanrechte insbesondere dann dringend angewiesen, wenn er nicht mehr in der Lage ist, den Verlust seiner Anwartschaften auszugleichen (BGH, FamRZ 1982, 258, 259).

  • BGH, 06.05.1982 - IVb ZB 550/80

    Einbeziehung von Versorgungsansprüchen aufgrund eines Leibgedinges in den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2007 - 10 UF 17/07
    Von der Härteklausel ist nur Gebrauch zu machen, wenn die starre Durchführung des Versorgungsausgleichs seinem Grundgedanken in unerträglicher Weise widerspräche (BGH, FamRZ 1982, 909, 910; FamRZ 1987, 923).

    Eine Kürzung des Versorgungsausgleichs unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Ungleichgewichts kommt vielmehr erst in Betracht, wenn der Berechtigte bereits eine ausreichende Versorgung erworben hat, während der Verpflichtete auf die von ihm erworbenen Versorgungsanrechte dringend angewiesen ist (BGH, FamRZ 1982, 258, 259; FamRZ 1982, 909, 910; FamRZ 1987, 923; MünchKomm/Dörr, a.a.O., Rz. 19).

  • BGH, 13.05.1987 - IVb ZB 60/85

    Begriff der groben Unbilligkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2007 - 10 UF 17/07
    Von der Härteklausel ist nur Gebrauch zu machen, wenn die starre Durchführung des Versorgungsausgleichs seinem Grundgedanken in unerträglicher Weise widerspräche (BGH, FamRZ 1982, 909, 910; FamRZ 1987, 923).

    Eine Kürzung des Versorgungsausgleichs unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Ungleichgewichts kommt vielmehr erst in Betracht, wenn der Berechtigte bereits eine ausreichende Versorgung erworben hat, während der Verpflichtete auf die von ihm erworbenen Versorgungsanrechte dringend angewiesen ist (BGH, FamRZ 1982, 258, 259; FamRZ 1982, 909, 910; FamRZ 1987, 923; MünchKomm/Dörr, a.a.O., Rz. 19).

  • BGH, 04.12.1996 - XII ZR 231/95

    Eintritt der Scheidungsvoraussetzungen während des Berufungsverfahrens; Kosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2007 - 10 UF 17/07
    Eine entsprechende Anwendung des § 97 Abs. 2 ZPO, die in solchen Fällen in Betracht zu ziehen ist (vgl. Zöller/Herget, a.a.O., § 93 a, Rz. 12) ist nicht gerechtfertigt, wenn es wegen des Ablaufs des Trennungsjahres offen bleibt und bleiben kann, wann die Voraussetzungen des § 1565 Abs. 2 BGB tatsächlich eingetreten sind (BGH, FamRZ 1997, 347, 348).
  • BGH, 29.04.1981 - IVb ZB 813/80

    Voraussetzungen der Anwendung der Härteklausel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2007 - 10 UF 17/07
    Bei der Vorschrift des § 1587 c Nr. 1 BGB handelt es sich um einen Ausnahmetatbestand, der strengere Maßstäbe setzt, als sie bei der Prüfung eines Verstoßes gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB anzulegen sind (BGH, FamRZ 1981, 756, 757; MünchKomm/Dörr, BGB, 4. Aufl., § 1587 c, Rz. 16).
  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 74/82

    Für Versorgungsausgleich maßgeblicher Zeitpunkt bei längerem Zusammenleben wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2007 - 10 UF 17/07
    Es sind ausnahmsweise Fälle denkbar, in denen es gegen Treu und Glauben verstieße, wenn das Ende der Ehezeit ausschließlich nach der Regel des § 1587 Abs. 2 BGB bestimmt würde (vgl. BGH, FamRZ 1986, 335 für den Fall, dass die Parteien ein Scheidungsverfahren übereinstimmend irrig als erledigt angesehen und langfristig wieder ehelich zusammengelebt haben und es um die gemeinsame Teilhabe an der weiter aufgebauten Alterssicherung geht; MünchKomm/ Dörr, BGB, 4. Aufl., § 1587, Rz. 29; Soergel/Lipp, BGB, 13. Aufl., § 1587, Rz. 22).
  • BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 159/87

    Weitere Beschwerde der Ehefrau gegen Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2007 - 10 UF 17/07
    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze kommt bereits nach dem Vorbringen der Antragstellerin, welche die Umstände, die eine Anwendung der Härteklausel rechtfertigen, darlegen muss (BGH, FamRZ 1988, 709, 710; FamRZ 1989, 1060, 1061; FamRZ 1992, 47, 48), die Heranziehung des § 1587 c Nr. 1 BGB nicht in Betracht.
  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 68/90

    Versorgungsausgleich bei im Leistungsstadium volldynamischer Versorgung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2007 - 10 UF 17/07
    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze kommt bereits nach dem Vorbringen der Antragstellerin, welche die Umstände, die eine Anwendung der Härteklausel rechtfertigen, darlegen muss (BGH, FamRZ 1988, 709, 710; FamRZ 1989, 1060, 1061; FamRZ 1992, 47, 48), die Heranziehung des § 1587 c Nr. 1 BGB nicht in Betracht.
  • OLG Brandenburg, 26.09.2011 - 9 UF 63/11

    Teilweiser Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit

    Hat nämlich der selbständig tätige Ehegatte keine oder nur eine geringe Altersversorgung betrieben, kommt ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs nur in Betracht, wenn ihm insoweit vorwerfbares Verhalten zur Last fällt (OLG Brandenburg FPR 2008, 462).

    Im Übrigen bleibt zu bedenken, dass Besonderheiten in der Lebensführung zumeist dem beiderseitigen Willen der Eheleute entsprechen, zumindest aber eine Vermutung für eine entsprechende Akzeptanz im Sinne einer Billigung vorliegen wird (OLG Brandenburg FPR 2008, 462; NK-BGB/Götsche, 2. Aufl. 2010, § 27 VersAusglG Rn. 80 m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 30.01.2012 - 9 UF 227/11

    Vorliegen der Obliegenheit i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Bildung

    Zudem fragt es sich, weshalb die Antragstellerin derartiges nicht bereits gegenüber dem Antragsgegner gerügt und gleichwohl langjährig mit ihm zusammengelebt hat, was jedenfalls indiziell für eine Billigung eines eventuell dem Antragsgegner vorwerfbaren Verhaltens spricht (vgl. dazu auch Brandenburgisches OLG FPR 2008, 462 [OLG Brandenburg 16.10.2007 - 10 UF 17/07]; OLG Naumburg FamRZ 2008, 2284; HK-VersAusglG/Götsche, 2012, § 8 Rn. 81).
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